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Auskunftsklagen vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen
Der Oberste Gerichtshof hat in unseren drei Muster-Fällen rechtskräftig entschieden, dass die HG Lab Truck GmbH verpflichtet ist, bekanntzugeben, ob man vom Datenleck betroffen ist.
Vor diesem Hintergrund können sich alle potentiell Betroffene an unserem Sammelverfahren anschließen (siehe Anmeldung unten), damit wir bei der HG Lab Truck GmbH die Auskunft einholen können, ob Sie tatsächlich betroffen sind.
Im weiteren Prozessverlauf werden die Gerichte noch darüber zu entscheiden haben, ob unseren Mandanten ein Schadenersatz für die verspätete Auskunftserteilung gebührt.
Verlangen Sie Auskunft
Machen Sie Ihren Schaden geltend
Was ist passiert?
Berichten auf ORF Tirol und dem „Standard“ zufolge sind Daten von mehr als 24.000 positiven Coronavirus-Tests aus Tirol samt den dazugehörigen personenbezogenen Daten offengelegt worden.
Betroffen ist augenscheinlich jeder, der zwischen Jänner 2021 und Juni 2021 in TIROL positiv auf das Coronavirus getestet wurde.
Nachstehende Daten befinden sich im Umlauf:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Positives Testergebnis
- Testdatum
Die fragliche Excel-Tabelle mit den betroffenen Daten wurde dem ORF Tirol und dem „Standard“ zugespielt.
Das Datenleck soll offenbar selbst durch ein E-Mail des ehemaligen Geschäftsführers der HG Lab Truck, Ralf Herwig, entstanden sein, welcher hingegen von einem „Hackerangriff“ spricht.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Die Datenpanne könnte für Betroffene durchaus negative Folgen haben, zumal Gesundheitsdaten stets hochsensible Daten sind.
Nicht auszuschließen ist, dass durch im Umlauf befindliche Listen mit positiven Coronavirus-Testergebnissen beispielsweise private Krankenversicherungen Behandlungen verweigern oder gar einen Versicherungsabschluss ablehnen können. Auch können künftige Arbeitgeber eine ehemals positiv getestete Person nicht einstellen, weil diese möglicherweise von „Long Covid“-Beschwerden betroffen sein könnte. Generell könnte auch gezielt staatlicher Druck auf einzelne positiv Getestete aufgebaut werden, sich impfen zu lassen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie?
Die widerrechtliche Offenlegung einer Excel-Tabelle mit zehntausenden personenbezogenen Daten stellt einen schweren Verstoß gegen die DSGVO dar. Nach Art 82 DSGVO hat jede Person, der wegen eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein materieller und/oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen.
Gegenständlich ist davon auszugehen, dass nebst der HG Lab Truck auch das Land Tirol als Verantwortliche ausgemacht werden können.
Betroffene können sich zudem bei der Datenschutzbehörde unter www.dsb.gv.at beschweren. Wichtig: Die Datenschutzbehörde befindet jedoch nicht über einen allfälligen Schadenersatzanspruch.
Wieso sollten Sie sich bei uns zum Sammelverfahren anmelden?
Im Allgemeinen ist jede Person, die infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat, gemäß deren Artikel 82 berechtigt, von der verantwortlichen Person, Schadensersatz zu verlangen.
Gegenständlich könnte insbesondere ein immaterieller Schaden geltend gemacht werden. Das ist eine Art Schmerzensgeld. Dieses Schmerzensgeld richtet sich nach dem Einzelfall und hängt unter anderem von der Schwere und Dauer des Datenschutzverstoßes ab. Es richtet sich nach den Auswirkungen auf den Geschädigten, wobei die Kategorie der Daten, die Schwere und Dauer des Verstoßes sowie der Kreis und die Anzahl der Empfänger der Daten berücksichtigt werden.
Nachdem es sich bei Gesundheitsdaten um sehr sensible Daten handelt und deren rechtswidrige Offenlegung durchaus gravierende negative Folgen für den Einzelnen haben könnte, würden wir die Höhe des immateriellen Schadens auf bis zu EUR 5.000,00 beziffern; in Einzelfällen sogar mehr, insbesondere wenn minderjährige Kinder betroffen sind.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Darüber hinaus sind wir, soweit ersichtlich, die einzige Anwaltskanzlei, die gegen die HG Lab Truck GmbH vor Gericht rechtskräftige Auskunftsklagen gewonnen hat.
"Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert. Mich als Tiroler stimmt eine solch gravierende Datenpanne bedenklich. Die verantwortliche Behörde hätte Sorge tragen müssen, dass ihr Vertragspartner die entsprechenden Datenschutzmaßnahmen einhält."
- Dr. Florian Scheiber - Rechtsanwalt
Informationen zum Sammelverfahren
Welche Leistungen erhalte ich, wenn ich mich zum Sammelverfahren anmelde?
Zunächst würden wir außergerichtliche Schritte setzen und für Sie dabei nachstehende Leistungen erbringen:
1. Wir werden bei Ihrer Rechtschutzversicherung, um Deckung für unser Vorgehen ansuchen, damit Sie mit keinen Kosten konfrontiert sind. Falls Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, werden wir Ihnen ein Angebot für unser Tätigwerden unterbreiten.
2. Wir werden Auskunft einholen, ob Sie tatsächlich vom Datenleck betroffen sind.
3. Wir werden Auskunft einholen, welche Ihrer Daten genau abhandengekommen sind.
4. Wir werden allfällige Schadenersatzansprüche geltend machen.
Schließlich würden wir auch gerichtliche Schritte setzen, falls erforderlich.
Welche Unterlagen / Informationen werden von mir benötigt?
Wir bitten Sie zunächst lediglich um Bekanntgabe des Testdatums. Der Zeitpunkt müsste zwischen Jänner und Juni 2021 liegen.
Wie kann ich mich anmelden?
Sie können sich über nachstehendes Online-Formular anmelden:
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Wichtig: Falls eine Online-Anmeldung für Sie nicht möglich sein sollte, so bitten wir Sie um Kontaktaufnahme telefonisch unter 05255 20 344 oder per E-Mail an [email protected], damit wir Ihnen die Anmeldeformulare zukommen lassen können.