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Auskunftsklagen erstinstanzlich gewonnen

 

Kürzlich ergingen positive Urteile des Landesgerichts Innsbruck in den ersten drei Fällen. Die HG Lab Truck wurde dabei verurteilt, bekanntzugeben, ob die Kläger vom Datenleck betroffen sind.

Über den in diesem Zuge weiters geltend gemachten Schadenersatzanspruch aufgrund der verweigerten, aber jedenfalls verspäteten Auskunft über die Betroffenheit von der Datenpanne wurde vom Landesgericht Innsbruck noch nicht abgesprochen. Es wird auf eine ausstehende Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zugewartet.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.


Machen Sie Ihren Schaden geltend

Was ist passiert?

Berichten auf ORF Tirol und dem „Standard“ zufolge sind Daten von mehr als 24.000 positiven Coronavirus-Tests aus Tirol samt den dazugehörigen personenbezogenen Daten offengelegt worden.

Betroffen ist augenscheinlich jeder, der zwischen Jänner 2021 und Juni 2021 in TIROL positiv auf das Coronavirus getestet wurde.

Nachstehende Daten befinden sich im Umlauf:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Positives Testergebnis
- Testdatum

Die fragliche Excel-Tabelle mit den betroffenen Daten wurde dem ORF Tirol und dem „Standard“ zugespielt.

Das Datenleck soll offenbar selbst durch ein E-Mail des ehemaligen Geschäftsführers der HG Lab Truck, Ralf Herwig, entstanden sein, welcher hingegen von einem „Hackerangriff“ spricht.


Was sollte nunmehr unternommen werden?

Aus Datenschutzgründen können weder der ORF Tirol noch der „Standard“ Auskunft geben, wer betroffen ist. Jedoch müssen das Land Tirol und die HG Lab Truck aufgrund der Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Auskunft geben.

Fakt ist jedenfalls, dass die Datenpanne für Betroffene durchaus negative Folgen haben könnte, zumal Gesundheitsdaten stets hochsensible Daten sind.

Nicht auszuschließen ist, dass durch im Umlauf befindliche Listen mit positiven Coronavirus-Testergebnissen beispielsweise private Krankenversicherungen Behandlungen verweigern oder gar einen Versicherungsabschluss ablehnen können. Auch können künftige Arbeitgeber eine ehemals positiv getestete Person nicht einstellen, weil diese möglicherweise von „Long Covid“-Beschwerden betroffen sein könnte. Generell könnte auch gezielt staatlicher Druck auf einzelne positiv Getestete aufgebaut werden, sich impfen zu lassen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie?

Die widerrechtliche Offenlegung einer Excel-Tabelle mit zehntausenden personenbezogenen Daten stellt einen schweren Verstoß gegen die DSGVO dar. Nach Art 82 DSGVO hat jede Person, der wegen eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein materieller und/oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen.

Gegenständlich ist davon auszugehen, dass nebst der HG Lab Truck auch das Land Tirol als Verantwortliche ausgemacht werden können.

Betroffene können sich zudem bei der Datenschutzbehörde unter www.dsb.gv.at beschweren. Wichtig: Die Datenschutzbehörde befindet jedoch nicht über einen allfälligen Schadenersatzanspruch.

"Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert. Mich als Tiroler stimmt eine solch gravierende Datenpanne bedenklich. Die verantwortliche Behörde hätte Sorge tragen müssen, dass ihr Vertragspartner die entsprechenden Datenschutzmaßnahmen einhält."



- Dr. Florian Scheiber - Rechtsanwalt

Informationen zum Sammelverfahren

Welche Leistungen erhalte ich, wenn ich mich zum Sammelverfahren anmelde?

Zunächst prüfen wir auf außergerichtlichem Weg, ob Sie von der Datenpanne betroffen sind. Das ist für Sie KOSTENLOS.

Sollten Sie betroffen sein, werden wir sodann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise festlegen. Kostenauslösende Maßnahmen werden mit Ihnen selbstverständlich zuvor besprochen.

Welche Unterlagen / Informationen werden von mir benötigt?

Wir bitten Sie zunächst lediglich um Bekanntgabe des Testdatums. Der Zeitpunkt müsste zwischen Jänner und Juni 2021 liegen.

Wie kann ich mich anmelden?

Sie können sich über nachstehendes Online-Formular anmelden:

"*" indicates required fields

Name*
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Adresse*
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung?*
Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, bitten wir um Bekanntgabe von:
Name der Versicherungsgesellschaft
Polizzen-Nummer
 
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Zusätzliche Anmeldung für Ehegatten bzw Partner

Ehegatte/in bzw Partner/in
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Zusätzliche Anmeldung für minderjährige Kinder

Kind 1
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Kind 2
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Kind 3
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Kind 4
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Wichtig: Falls eine Online-Anmeldung für Sie nicht möglich sein sollte, so bitten wir Sie um Kontaktaufnahme telefonisch unter 0043 5255 20 344 oder per E-Mail an [email protected], damit wir Ihnen die Anmeldeformulare zukommen lassen können.

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